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Das Leben und das Eigentum sollten so abgesichert sein, dass man im Rentenalter genug Geld zum Leben hat und im Schadensfall einen geldlichen Ausgleich für sein Eigentum erhält. Die Versicherung bietet Absicherungen für jede Situation und jeden Bedarf. Eine Lebensversicherung z. B. sichert die Hinterbliebenen dann ab, wenn der Ernährer vorzeitig verstirbt.

Die Rentenversicherung sichert im Rentenalter den Senior ab, damit er seinen Lebensstandard erhalten kann und die Sterbeversicherung bezahlt die Bestattung. Hausrat wird abgesichert. Haftpflichtversicherungen übernehmen die Schäden, die Dritten zugefügt werden sowohl im privaten Bereich als auch im geschäftlichen. Gut versichert ist man jeder Situation gewachsen, die das Leben zu bieten hat.

Daher ist es fast unumgänglich sich mit den einzelnen Begriffen der Versicherungs Branche auseinanderzusetzen. Wir haben hier einen kleinen Überblick über die wichtigsten Fachbegriffe zusammengestellt und werden diese natürlich jederzeit erweitern.

Fachbegriffe - A

Abtretung
Alle Ansprüche aus einer Versicherung können grundsätzlich auf andere Personen übertragen werden. Parallel dazu muss sich der Versicherungsnehmer verpflichten, weiterhin die Beiträge einzuzahlen. Die Abtretung muss schriftlich vereinbart werden, wobei dieses Verfahren meist der Absicherung eines Kredits dient. Der neue Gläubiger erwirbt alle Rechte am Versicherungsvertrag und kann darüber hinaus auch auf die Herausgabe der Versicherungspolice bestehen.

 

Abschlusskosten
Abschlusskosten werden auch Erwerbskosten genannt und gehören zu den Betriebskosten einer Versicherungsgesellschaft. Diese beinhalten alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag stehen. Kosten für die Risikoprüfung, Abschlussprovisionen, Kosten einer Antragsbearbeitung wie auch das Ausfertigen des Versicherungsscheines gehören dazu.

 

Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge soll dazu beitragen, die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufzustocken. Altersvorsorge umschreibt dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten, für den eigenen Ruhestand vorzusorgen. Beitragszahlungen wie auch Zinsen bilden den Kapitalstock. Ein Verfügungsverzicht gehört zur Altersvorsorge, damit diese einzig und allein im Rentenalter die Versorgungslücke schließen soll. Insbesondere bei der staatlich geförderten Altersvorsorge, der Riester-Rente, kann der Sparer von staatlichen Zulagen und steuerlichen Erleichterungen profitieren. Zum Rentenbeginn kann man sich einen Teil aus dem Riester-Vermögen auszahlen lassen, wobei die restliche Summe Monat für Monat verrentet wird.

 

Alterungsrückstellung
Die private Krankenversicherung bildet aus den Beiträgen ihrer Versicherten Altersrückstellungen, um zur Beitragsentlastung für die steigenden Risiken und Gesundheitskosten im Alter vorzusorgen. Einen Teil dieser Altersrückstellungen verwenden die privaten Krankenversicherer dafür, die Beitragshöhe zu begrenzen, während ein weiterer Teil zum Aufbau einer individuellen Anwartschaft im Alter genutzt wird.

Ambulante Zusatzversicherung
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung erhalten gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, den Grundschutz durch ihre Krankenkasse individuell zu erweitern, um Leistungslücken effizient zu schließen. Dazu gehören unter anderem Tarife, die im Ernstfall vor hohen Kosten bei medizinischen Behandlungen während einer Auslandsreise schützen, die Kosten für einen Krankenrücktransport sichern und den Versicherten in den Status eines Privatpatienten erheben. Darüber hinaus bietet die ambulante Zusatzversicherung den Vorteil, den gesetzlichen Schutz für Zuzahlungen und auch einen Zahnersatz auszubauen.

 

Anpassungsversicherung
Die Anpassungsversicherung beinhaltet den Grundsatz, dass die Versicherungssumme wie auch die Beiträge kontinuierlich in festgesetzten Abständen steigen. Dabei orientieren sich diese Anpassungen meist an den Steigerungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte und Arbeiter. Jedoch variieren die Vertragsbedingungen, sodass einige Versicherer feste Prozentsätze für die dynamische Anpassung zugrunde legen.

 

Anspruchsteller
Wer geschädigt wurde, kann gegenüber dem Verursacher einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Die Haftpflicht gegenüber dem Geschädigten beinhaltet den Grundsatz, dass der Verursacher mit seinem persönlichen Vermögen in unbegrenzter Deckungshöhe haftet. Entweder muss derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist, in Leistung gehen oder sein Versicherer. Der Anspruchsteller hat grundsätzlich das Recht auf eine Regulierung.

 

Antrag
Wer sich mit einer Versicherung absichern will, benötigt einen Antrag. Dieser kann innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Wird für eine Versicherung eine ärztliche Untersuchung notwendig, gilt in der Regel eine Bindungsfrist von einem Monat, damit die Versicherungsgesellschaft die individuellen Risiken überprüfen kann.

 

Antragsteller
Soll ein Versicherungsvertrag vereinbart werden, müssen beide Seiten, der Versicherer und auch der Antragsteller diesen unterschreiben. Der Antragsteller ist der Versicherungsnehmer, der für das regelmäßige Zahlen der Beiträge verantwortlich ist und sich an alle weiteren Vertragsbedingungen halten muss. Darüber hinaus muss der Antragsteller die Bezugsberechtigung seines Versicherungsvertrags klären. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Antragsteller die Annahme der Vertragsbedingungen.

 

Anzeigepflicht
Der Antragsteller muss beim Abschluss eines Versicherungsvertrags, insbesondere bei Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherungs- und Krankenversicherungsverträgen, dem Versicherer alle persönlichen Risiken anzeigen. Die damit verbundene Gesundheitsprüfung bezieht sich auf den aktuellen Gesundheitszustand wie auch auf die Krankenvorgeschichte. Werden die gesundheitsrelevanten Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, drohen dem Versicherten im Schadensfall Leistungseinschränkungen oder gar der Verlust des Versicherungsschutzes.

 

Ausbildungsversicherung
Eine Ausbildungsversicherung wird meist von einem Elternteil des begünstigten Kindes abgeschlossen. Die Leistungen werden nach dem Lauzeitende an den Berechtigten ausgezahlt. Die meisten Versicherungsverträge beinhalten, dass beim Tode des Versicherungsnehmers eine Beitragsfreiheit eintritt, wodurch der Vertrag zahlungsfrei bis zum vereinbarten Termin weiter läuft.

 

Auslandsreisekrankenversicherung
Insbesondere Kassenpatienten sollten auf diesen wichtigen Schutz während einer Auslandsreise nicht verzichten. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt nur die Grundversorgung und ein aus medizinischer Sicht erforderlicher Krankenrücktransport wird grundsätzlich nicht übernommen. Mit einer Auslandsreiskrankenversicherung sichert sich auch das Kassenmitglied die Möglichkeiten eines privat Versicherten. Dazu gehört die freie Wahl des Arztes wie auch der Klinik. Bei einem länger währenden Aufenthalt im Ausland benötigt man jedoch einen anderen Versicherungsvertrag. Auch chronisch Kranke und Schwangere unterliegen besonderen Bedingungen, die frühzeitig ausgelotet werden sollten. Nicht in Leistung tritt die Auslandsreiseversicherung für medizinische Behandlungen, die vor einer Reise abzusehen sind, oder gar geplant sind. Ebenso ausgeschossen von einer Kostenübernahme sind besondere zahnmedizinische Behandlungen im Ausland wie auch ein Zahnersatz.

 

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Der Umfang des Versicherungsschutzes für die vertragliche Regelung wie auch Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherten, sind wichtige Bestandteile der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese besonderen Bedingungen unterliegen jedoch nicht einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (BaFin).

 

Ausschlussklausel
Grundsätzlich sind besondere Risiken, basierend auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), von einer Absicherung ausgeschlossen. Dazu gehören Risiken, die niemand kalkulieren kann und vorsätzliches Handeln. Bei einem Berufsunfähigkeitsschutz wird nicht selten durch die Ausschlussklausel eine bereits bestehende Erkrankung ausgeschlossen, um die Risiken für eine frühzeitige Rentenzahlung zu reduzieren.

 

Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer
Eine solche Kündigung umschreibt das vorzeitige Beenden eines Versicherungsverhältnisses durch den Versicherer. Jedoch muss ein besonderer Anlass vorangegangen sein. Dazu gehört unter anderem eine Zahlungsfähigkeit wie auch Obliegenheitsverletzungen. Ein besonderes Kündigungsrecht kann auch vom Versicherten genutzt werden, wenn das Unternehmen die Beiträge erhöht oder nach der Regulierung eines Schadens.

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Fachbegriffe - B

Basisrente
Seit dem 1. Januar 2005 kann die Basisrente als Ergänzung zur gesetzlichen Rente eingesetzt werden. Auf diese Weise schafft der Gesetzgeber einen Anreiz, privat und zusätzlich für das Rentenalter vorzusorgen. Die Basisrente ist eine freiwillige Absicherungsform, die staatlich gefördert wird und eine monatliche Rente ab der Vollendung des 60. Lebensjahres in Aussicht stellt. Vorteil dieser Altersvorsorge: sie ist pfändungsfrei und kann auch im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht verwertet werden.

 

Beitrag
Der Beitrag für einen Versicherungsschutz, auch Prämie genannt, ist der Preis, den der Versicherte für seinen Schutz bezahlen muss. Ein „gebuchter Beitrag” sind alle vom Versicherten selbst aufgebrachten Summen, die ohne einen Anteil aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen eingezahlt werden.

 

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung umschreibt die Grenze, für das der Arbeitnehmer bis zu einer Höchstgrenze abgesichert werden kann. Für darüber hinaus liegende Arbeitsentgelte müssen keine weiteren Beiträge gezahlt werden. Wird die Beitragsbemessungsgrenze durch das Einkommen überschritten, finden dennoch keine Änderungen am Versicherungsverhältnis statt. Diese Grenzen werden, orientiert an den unterschiedlichen Einkommen zwischen Ost und West an die individuelle Entwicklung der Einkommen angeglichen.

 

Beitragskalkulation
Versicherungsbeiträge orientieren sich an speziellen Faktoren. Bei Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherungen werden neben dem Alter, dem Geschlecht und persönlichen Risiken auch der aktuelle Gesundheitszustand wie die Krankenvorgeschichte zur Beitragsermittlung herangezogen. Jedoch bewerten die Versicherer Risiken auch unterschiedlich hoch. In besonderen Fällen, kann der Versicherer Aufschläge für ein besonderes Risiko verlangen oder im schlimmsten Fall einen Antrag ablehnen.

 

Beitragsfreistellung
Wer sich aus finanziellen Gründen in einem Engpass befindet und seine Prämien für eine Versicherung nicht mehr aufbringen kann, hat bei den meisten Versicherern die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Zahlung befreien zu lassen. Ausschlaggebend ist der Zeitraum, denn einige Versicherer begrenzen die Beitragsfreistellung. Wichtig ist es insbesondere für den Schutz vor finanziellen Engpässen im Falle einer Berufsunfähigkeit, die Kriterien zu beachten. Meist kann ein Versicherungsvertrag innerhalb eines Jahres wieder weiter geführt werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Diese könnte unter Umständen dazu beitragen, dass der Versicherte höhere Beiträge zahlen müsste, wenn sich die Risiken durch eine mögliche Erkrankung erhöht haben.

 

Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeit umschreibt die dauerhafte Beeinträchtigung der individuellen Fähigkeit, dem eigenen Beruf nachgehen zu können. Körperverletzungen, ein allgemeiner Kräfteverfall oder eine schwere Erkrankung können die Ursache für eine Berufsunfähigkeit sein. Wer sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit schützen will, kann sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützen. In der Regel tritt der Versicherungsfall immer dann ein, wenn zu wenigstens 50 Prozent eine ärztlich attestierte Berufsunfähigkeit vorliegt. Im Ernstfall wird die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Insbesondere Menschen, die als Alleinverdiener eine Familie versorgen müssen, sollten auf diesen wichtigen Schutz nicht verzichten. An der Beitragshöhe kann eingespart werden, wenn man den Versicherungsschutz auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient grundsätzlich der finanziellen Absicherung im Falle einer bestätigten Berufsunfähigkeit. Tritt eine dauerhafte Berufsunfähigkeit ein, wird eine Rente gezahlt und zwar in der vertraglich vereinbarten Höhe. Daher sollte die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente in etwa dem letzten Nettoeinkommen entsprechen, um finanzielle Engpässe auszuschließen.

 

Berufshaftpflichtversicherung
Dieser Versicherungsschutz tritt immer dann in Leistung, wenn Haftpflichtverbindlichkeiten aufgrund der spezifischen beruflichen Tätigkeiten entstehen. Einige Berufsgruppen sind sogar dazu verpflichtet, einen solchen Versicherungsschutz zu vereinbaren, weil die berufsspezifischen Risiken besonders hoch sind. Dazu gehören unter anderem Rechtsanwälte, Ingenieure, Steuerberater und Treuhänder. Für diese Berufsgruppen reicht eine konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung nicht aus, weil diese nicht für Vermögensschäden in Leistung geht. Grundsätzlich benötigt jeder Beruf eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung, damit alle Risiken individuell abgesichert werden können.

 

Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ist neben einer privaten Zusatzversicherung eine weitere Möglichkeit, die gesetzliche Rente aufzustocken und ist überdies eine freiwillige Sozialleistung über den jeweiligen Arbeitgeber. Üblicherweise wird die betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung durchgeführt. Der Arbeitgeber schließt hierbei eine Versicherung ab und zahlt die Beiträge direkt an die Versicherung. Versorgungs- oder Pensionszusagen bietet die Rückdeckungsversicherung. Im Versicherungsfall oder am Ende der Laufzeit erhält der Versicherte, also der Arbeitnehmer, eine Zusatzrente vom Betrieb ausgezahlt.

 

Betriebshaftpflichtversicherung
Wer ein Gewerbe betreibt, benötigt eine spezielle Haftpflichtversicherung, um sich Schadenansprüchen Dritter zu schützen, wenn ein Schaden entstanden ist. Abgesichert sind neben dem Formeninhaber auch Angestellte und alle, die in irgendeiner Form beruflich mit dem Betrieb verbunden sind. Ähnlich wie bei der herkömmlichen Privathaftpflichtversicherung wird der Versicherer einen Anspruch auf Schadenersatz prüfen und diesen gegebenenfalls vor Gericht zurückweisen. Ansonsten kann der Versicherte darauf hoffen, dass die Versicherung den Schaden trägt, der ein Unternehmen ohne Versicherungsschutz schnell in den finanziellen Ruin treiben kann.

 

Betriebsinhaltsversicherung
Mit dieser Versicherung lassen sich alle Sachen versichern, die beweglich sind und zum so genannten Betriebsinhalt gehören. Jedoch kann der Inhalt einer Firma selten pauschal bestimmt werden. Unabhängige Experten haben sich darauf verlegt, den Wert zu ermitteln, damit der Formeninhaber im Ernstfall nicht auf einem Teil der Kosten selbst sitzen bleibt. Abgesichert werden können alle Schäden am betrieblichen Inhalt, wobei die Höhe der Versicherungssumme immer im Mittelpunkt steht.

 

Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt den Eigentümer einer Firma vor Ertragsausfällen, wenn durch äußere Einflüsse wie Hagel, Feuer, Sturm, Vandalismus oder Einbruch der Betrieb zum Erliegen kommt. Dann tritt die Betriebsunterbrechungsversicherung in Leistung und zahlt unter anderem die Gehälter der Mitarbeiter weiter.

 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Am 1. Mai 2002 wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegründet, auch bekannt unter der Bezeichnung BaFin. Diese staatliche Aufsicht bündelt seitdem alle Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter. Vor dem Hintergrund, dass der Kundenschutz erweitert werden sollte, führt die BaFin auch eine staatliche Aufsicht über Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Finanzdienstleistungsinstituten durch.

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Fachbegriffe - D

Deckungskapital
Die verzinsliche Ansammlung der Sparanteile einer Lebensversicherung ist das Deckungskapital. Wird ein Lebensversicherungsvertrag aufgekündigt, so erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufwert ausgezahlt. Dabei handelt es sich um das Deckungskapital, abzüglich eines Kostenanteils.

 

Direktversicherung
Der Arbeitgeber hat die Befugnis, eine Direktversicherung für seine Arbeitnehmer abzuschließen. Der Arbeitnehmer gilt als bezugsberechtigt und der jeweilige Arbeitgeber kann darüber hinaus die Beiträge für die Direktversicherung steuerlich geltend machen. Im Rentenalter können die Bezüge aus der Direktversicherung die gesetzliche Rente ergänzen.

 

Dynamische Lebensversicherung
Die dynamische Lebensversicherung wird auch Anpassungs- oder Zuwachsversicherung genannt. Die Beiträge wie auch die Höhe der Versicherungssumme werden regelmäßig angepasst. Als Maßstab dafür wird die Entwicklung der Höchstbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung heran gezogen. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, für die Dynamisierung der Versicherung feste Prozentsätze zu erheben.

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Fachbegriffe - E

Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherungsform gilt als Variante zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und zahlt immer dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr arbeiten kann und dies in keinem Beruf. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Beruf vorher ausgeübt wurde.

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Fachbegriffe - F

Fondsgebundene Lebensversicherung
Die fondsgebundene Lebensversicherung bildet Kapital mit den Beiträgen ihrer Versicherten an den Märkten mit Fondsanlagen. Diese Versicherungsform ist somit eine Kombination aus einem Versicherungsschutz und einer Kapitalanlage. Der Todesfallschutz steht auch hierbei im Mittelpunkt und verstirbt der Versicherte, wird eine vertraglich festgelegte Garantiesumme ausgezahlt. Im Erlebensfall wird der Wert der Fondsanteile ausgezahlt.

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Fachbegriffe - G

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Konkret bedeutet dies, dass jeder Antragsteller nicht aufgrund seines Alters, des Geschlechts oder des individuellen Gesundheitszustands abgewiesen werden kann. Risikozuschläge wie auch Einschränkungen beim Krankenversicherungsschutz sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Leistungen werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben wie auch die Höhe der monatlichen Beiträge. Diese orientieren sich am Einkommen des Versicherten. Familienangehörige mit einem niedrigen Einkommen und Kinder ohne Einkommen werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert. Im Leistungsumfang enthalten sind Präventiv- und Vorsorgeangebote. Seit einiger Zeit gilt der bundeseinheitliche Beitragssatz, sodass die Kassen stärker anhand ihrer individuellen Zusatzangebote beurteilt werden können.

 

Gesetzliche Pflegeversicherung
Diese gilt als jüngster Zweig der Sozialversicherung. Sie soll die finanziellen Risiken im Pflegefall absichern und die Leistungen richten sich nach dem Grad der individuellen Pflegebedürftigkeit. Wer den Schutz für den Ernstfall ausbauen will, kann private Pflegezusatzversicherungen abschließen. Diese stellen, orientiert am Grad der Pflegebedürftigkeit und am Tarif, Rentenzahlungen oder Tagegeldzahlungen in Aussicht.

 

Gesetzliche Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist verpflichtend für jeden abhängig Beschäftigten und bietet am Ende der Lebensarbeitszeit eine Rentenzahlung. Die Beiträge für diesen unabdingbaren Schutz werden anteilig zur Hälfte jeweils vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Dabei basiert das Rentensystem auf dem Umlageverfahren und die Erwerbstätigen finanzieren die Rente der Ruheständler. Jedoch funktioniert dieser Generationenvertrag nicht mehr wie in früheren Zeiten, da die Gesellschaft dem demografischen Wandel unterliegt. Eine private wie auch betriebliche Vorsorge wird daher unerlässlich, um die gesetzliche Rente aufzustocken. Mit der Einführung der Riester-Rente will der Gesetzgeber die Möglichkeit bieten, mit staatlichen Zulagen und steuerlichen Erleichterungen einen entsprechenden Anreiz zu bieten. Wer vier Prozent, zusammen mit allen staatlichen Zulagen, in seinen Vertrag einzahlt, kann die Höchstsumme der Förderung in Anspruch nehmen und sich für das Rentenalter eine zusätzliche Privatrente sichern. Auf diese Weise lässt sich die empfindliche Rentenlücke durch die immer schmaler werdende gesetzliche Rente füllen.

 

Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig innerhalb der Sozialversicherung und tritt immer dann in Leistung, wenn sich ein Unfall während der Arbeitszeit, in der Schule oder im Kindergarten ereignet. Im Versicherungsschutz inbegriffen sind auch die Wege dort hin und wieder zurück nach Hause. Jedoch sichert der Gesetzgeber keine Unfälle ab, die sich in der Freizeit ereignen. Wer seinen Schutz ausbauen will, kann eine ergänzende private Unfallversicherung abschließen. Im günstigsten Fall gilt dieser Schutz rund um die Uhr und weltweit. Darauf zu achten ist jedoch, dass es keine Einschränkungen im Versicherungsschutz gibt.

 

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (Öltankversicherung)
Wer ein Gewässer verschmutzt, muss dafür haften. Dieses Kriterium gilt auch dann, wenn keine Schuld nachgewiesen werden kann. Die Haftung bezieht sich auf das komplette Vermögen des Verursachers und dies in unbegrenzter Höhe. Ohne einen Versicherungsschutz steht der Verursacher meist vor dem finanziellen Ruin. Wer einen Öltank besitzt oder andere vergleichbare Behälter, sollte sich vor Schäden schützen, die durch das Austreten schädlicher Stoffe entstehen können.

 

Gliedertaxe
In der so genannten Gliedertaxe ist geregelt, wie hoch der Grad einer Invalidität bemessen werden muss. Die Gliedertaxe nimmt somit Einfluss auf die Höhe der Rentenzahlung nach einem Unfall. Hier ist geregelt, in welcher Höhe der Grad der Invalidität beim Verlust bestimmter Glieder Einfluss auf die Ansprüche des Geschädigten nimmt.

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Fachbegriffe - H

Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung sichert den kompletten Hausrat ab, wobei Keller und Nebengebäude meist ebenfalls abgesichert sind. Entstehen Schäden durch ein Feuer, Leitungswasser, Überspannung, Blitzschlag, Sturm, Vandalismus oder Einbruch, geht die Hausratversicherung in Leistung. Die Höhe der Versicherungssumme ist jedoch ausschlaggebend. Aus diesem Grunde muss der Wert des Hausrates von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, um im Schadensfall nicht auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Die Beiträge richten sich nach individuellen Risiken wie auch nach der Höhe der Versicherungssumme. Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung eine Neuwertversicherung. Der Versicherer muss somit entweder eine Reparatur oder eine Wiederbeschaffung bezahlen.

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Fachbegriffe - I

Invaliditätsgrad
Grundsätzlich richtet sich der Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung nach dem individuellen Grad der Invalidität. So zahlt die Unfallversicherung nach einem unfallbedingten, dauerhaften Verlust der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit die volle Rente. Die Gliedertaxe dient hierbei unter anderem als Bewertungsgrundlage.

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Fachbegriffe - K

Kapitaldeckungsverfahren
Dieses Verfahren gehört zu den Finanzierungsmöglichkeiten der Versicherer. Diese sparen die in der Zukunft fälligen Auszahlungen selbst an und sorgen mit dieser Kapitalbildung für sich selbst. Sie wirtschaften also grundsätzlich anders als beispielsweise die Sozialversicherungen, die sich am Umlageverfahren orientieren. Durch das Kapitaldeckungsverfahren sind Individualversicherungen weitestgehend vor den Auswirkungen der demografischen Entwicklung geschützt.

 

Kapitallebensversicherung
Mit einer Kapitallebensversicherung kann das Todesfallrisiko abgesichert werden und bietet auf diese Weise den Hinterbliebenen einen besonderen finanziellen Schutz in Höhe der Versicherungssumme. Doch darüber hinaus wird Kapital für den Ruhestand gebildet. Dieses Vorsorgekapital, also die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme plus alle Gewinnanteile werden nach dem Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt. Die Ablaufleistung ist abhängig vom Alter, dem Geschlecht, der Laufzeit und der Höhe der Versicherungssumme.

 

Kfz-Pflichtversicherungsverordnung
Diese Verordnung gilt für alle Versicherungsgesellschaften und legt den Geltungsbereich der jeweiligen Versicherung fest. Gleichzeitig regelt sie die Bedingungen des Versicherungsnehmers vor und nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles. Für den Kunden einer Versicherung bedeutet dies konkret, dass alle in der Bundesrepublik tätigen Versicherungsunternehmen eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu vergleichbaren Bedingungen abschließen, wobei die in der Kfz-Versicherungsverordnung definierten Grundsätze Mindestanforderungen sind.

 

Kfz-Haftpflicht
Der Gesetzgeber schreibt für nahezu jedes Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung zwingend vor. Sie übernimmt im Schadensfall die berechtigten Ansprüche Dritter. Zunächst wird geprüft, ob ein Anspruch berechtigt ist und wird gegebenenfalls für eine gerichtliche Auseinandersetzung in Leistung treten. Da jeder für Schäden an Personen oder Sachgegenständen vom Gesetzgeber verpflichtet ist, in unbegrenzter Höhe den Schaden zu regulieren, soll die Haftpflichtversicherung davor schützen, dieser Pflicht nicht nachkommen zu können. Versichert sind Sach-, Personen- wie auch Vermögensschäden. Grundsätzlich gilt der Schutz innerhalb Europas wie auch in Ländern, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union zählen.

 

Kfz-Vollschutz
Ein vollständiger Schutz für ein Fahrzeug besteht aus einem Versicherungsschutz für das Fahrzeug, den Fahrer wie auch die Insassen. Der Kfz-Vollschutz besteht aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung, einer Vollkaskoversicherung, einer Fahrerschutz-Versicherung und einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

 

Kinderzulage
Im Bereich der privaten Altersvorsorge nimmt die Riester-Förderung einen besonderen Stellenwert ein. Über die Grundzulage für den Riester-Sparer hinaus wird auch eine Kinderzulage gewährt. Berücksichtigt wird dabei jedes kindergeldberechtigte Kind, das im Haushalt des Förderberechtigten wohnt. Die Zulage beträgt je Kind 185 Euro jährlich. Für jedes Kind, das nach 2008 geboren ist, zahlt der Staat eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro. Steigt das Einkommen eines Kindes über die Grenze von 7.680 Euro, fällt nicht nur das Kindergeld weg, sondern auch die Kinderzulage.

 

Krankenhausauswahl
Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann nicht von einer freien Wahl des Krankenhauses profitieren, sondern wird in die nächstgelegene Klinik eingewiesen. Bei einem stationären Aufenthalt muss der Kassenpatient in einem Mehrbettzimmer genesen und die Behandlung erfolgt durch den diensthabenden Arzt. Derjenige, der privat mit einem Vollkostentarif krankenversichert ist, kann von einer Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie einer Behandlung durch den Chefarzt profitieren. Mit einer privaten Zusatzpolice kann auch der gesetzlich Versicherte seine Versorgung aufstocken. Die Unterbringung wie auch die Behandlung entspricht dem Status eines Privatpatienten, doch der Aufenthalt in einer Privatklinik bleibt dem Kassenpatienten auch mit Zusatzschutz verwehrt. Die gesetzliche Krankenversicherung geht keine Verträge mit Privatkliniken ein. Einen Aufenthalt in einem Ein- oder Zweibettzimmer kann sich der gesetzlich Krankenversicherte auch ohne Privatpolice sichern. Privat können durch Zuzahlungen diese Extras genutzt werden, die jedoch aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen.

 

Kosten bei der Lebensversicherung
Die Lebensversicherung beinhaltet drei Kalkulationsgrundlagen, von denen die Kosten einen bedeutenden Teil einnehmen. Grundsätzlich wird zwischen den laufenden Kosten und den Abschlusskosten unterschieden. Die Abschlusskosten beinhalten unter anderem die Provision für den Vermittler. Verwaltungskosten entstehen, wenn beispielsweise Verträge geändert werden müssen. In der Regel werden Kosten bei der Lebensversicherung in einer ausreichenden Höhe kalkuliert, sodass meist Überschüsse als Gewinnbeteiligung an den Versicherten zurück fließen.

Krankenhaustagegeld
Ein Krankenhaustagegeld hilft, alle Kosten, die durch einen stationären Aufenthalt in einer Klinik entstehen, durch diesen Zusatzschutz abzudecken. Bei einer Krankenhaustagegeldversicherung für ein Kind, kann die Mitaufnahme eines Elternteils gleich abgesichert werden.

 

Krankenhaustagegeld (Unfallversicherung)
Neben der konventionellen Police für ein Krankenhaustagegeld, kann auch spezieller Versicherungsschutz für einen stationären Aufenthalt nach einem Unfall vereinbart werden. Bei einem vollstationären Aufenthalt, der die Folge eines Unfalles ist, zahlt diese Krankenhaustagegeldversicherung für jeden Tag das vereinbarte Tagegeld. In der Regel gilt dieser Schutz für maximal zwei Jahre.

 

Krankenkassen
Die Krankenkassen basieren auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Das individuelle Krankheitsrisiko, das Alter und das Geschlecht bestimmen nicht die Beiträge, sondern die Höhe des monatlichen Einkommens wirkt sich auf die Beiträge für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aus. Von einem Krankenversicherungsschutz können alle Pflichtversicherten und freiwillig gesetzlich Versicherten profitieren. Im Rahmen der Familienversicherung werden Kinder und Ehepartner von gesetzlich Versicherten kostenfrei mitversichert.

 

Krankenkassen Abrechnung
In der Regel erfolgt die Abrechnung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem so genannten Sachmittelprinzip. Dabei rechnen die Ärzte wie auch Krankenhäuser mit den Kassen ab. Die Versicherten müssen nicht in Vorleistung gehen, denn die Kosten werden direkt von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.

 

Krankenkassenwechsel
Konnte ein Kassenmitglied früher immer den individuellen Monatsbeitrag als Bemessungskriterium heranziehen, sind es heute, nach der Einführung der bundesweit einheitlichen Beitragssätze für den Krankenversicherungsschutz die individuellen Angebote einer Krankenkasse. Bonussysteme und ein guter kundenorientierter Service gehören dazu. Grundsätzlich kann jeder, der wenigstens 18 Monate Mitglied einer Kasse ist, zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Ausnahmen bestehen bei der Vereinbarung von Wahltarifen. Hiermit verbunden ist generell eine dreijährige Bindung an die Kasse.

Krankenkasse Sonderkündigungsrecht
Erhebt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, kann der Versicherte von einem Sonderkündigungsrecht profitieren. Dieses Recht besteht immer dann, wenn der Zusatzbeitrag erhoben wird.

 

Krankenkassen Versicherungspflicht
Wer sein 55. Lebensjahr vollendet hat und versicherungspflichtig wird, jedoch keine Pflichtzeiten nachweisen kann, ist von der Versicherungspflicht ausgeschlossen. Wer beispielsweise in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich krankenversichert war und wenigstens zweieinhalb Jahre lang eingezahlt hat, oder hauptberuflich selbstständig war, ist von der Versicherungspflicht ausgeschlossen.

 

Krankenversicherung Leistungen
Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat einen Anspruch auf Leistungen, die im Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind. Auf diese Weise wird die medizinische Grundversorgung von Kassenmitgliedern gewährleistet. Unabhängig vom Einkommen hat jedes Kassenmitglied einen Anspruch auf eine umfassende ärztliche Versorgung. Inbegriffen sind unter anderem Leistungen, die zur Früherkennung von Krankheiten dienen und eine ausreichende Versorgung.

 

Krankenversicherung Medikamente
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Medikamente, sofern diese in Deutschland zugelassen sind. Einen Teil dürfen Krankenkassen nicht übernehmen, wenn ergänzende gesetzliche Regelungen bestehen. Ebenso ausgenommen von einer Kostenübernahme sind auch Medikamente, die für Bagatellkrankheiten eingesetzt werden oder zur Erhöhung der Lebensqualität dienen sollen. Eine Voraussetzung zur Leistungsverpflichtung besteht für Kassen immer dann, wenn ein Arzt das Medikament verschrieben hat.

 

Krankenvollversicherung
Wer über der Jahresentgeltgrenze liegt, kann sich privat krankenversichern lassen. Ebenso können Selbstständige und Freiberufler den privaten Krankenversicherungsschutz vereinbaren und dies in Unabhängigkeit vom Einkommen. Die Beiträge orientieren sich nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung an der Höhe des monatlichen Einkommens, sondern am Alter, dem Geschlecht, der Krankenvorgeschichte und dem aktuellen Gesundheitszustand. Der jeweilige Tarif bestimmt darüber hinaus die Höhe der monatlichen Beiträge.

 

Krankenzusatzversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte können den Schutz durch eine Krankenzusatzversicherung aufstocken lassen. Dabei können unterschiedliche Risiken versichert werden, wobei die individuellen Ansprüche im Mittelpunkt stehen. Wer als Kassenpatient bei einem Auslandsaufenthalt nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben möchte, kann mit einer Auslandsreise-Zusatzversicherung den Schutz ausbauen. Neben der freien Arzt- und Krankenhauswahl übernimmt die Zusatzversicherung auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport. Zusatzversicherungen wie eine Zahnzusatzversicherung helfen, die Kosten für den Eigenanteil zu reduzieren. Wählbar sind auch Tarife, die eine Kostenübernahme hinsichtlich alternativer Behandlungen bieten.

 

Kündigung
Eine Kündigung beendet einen Vertrag und umschreibt eine einseitige Willenserklärung. Zu beachten sind dabei Kündigungsfristen. Grundsätzlich wird zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden.

 

Kurbeihilfe
Zuschlagfrei mitversichert ist eine Kurbeihilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach einem Unfall wird eine dreiwöchige Kur angeboten, deren Notwendigkeit von einem Arzt attestiert werden muss.

 

Karenzzeit
Die Karenzzeit umschreibt den Zeitraum zwischen einem Schadensfall und dem vertraglichen Einsetzen der Leistungspflicht durch eine Versicherung. Wer beispielsweise an den Beiträgen einsparen will, kann sich für eine Karenzzeit entscheiden. Je länger diese vereinbart wird, desto niedriger fällt der Beitrag aus.

 

Kasko-Versicherung
Eine Kasko-Versicherung kann zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die der Gesetzgeber vorschreibt, abgeschlossen werden. Zum versicherten Umfang gehört neben unterschiedlichen Zerstörungen und Beschädigungen auch der Verlust des eigenen Fahrzeugs. Der Versicherte kann zwischen einer Teil- und einer Vollkaskoversicherung wählen.

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Fachbegriffe - L

Lady-Rabatt
Einige Versicherungsgesellschaften gewähren, wenn ein Fahrzeug ausschließlich von einer Frau genutzt wird, einen so genannten Lady-Rabatt. Stellt sich jedoch im Schadensfall heraus, dass die Vertragsbedingungen nicht eingehalten wurde, also eine andere Person das Fahrzeug geführt hat, droht dem Versicherten ein Leistungsausschluss.

 

Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist den so genannten Individualversicherungen in Form einer Personenversicherung zuzuordnen. Die klassische Lebensversicherung sichert den Todesfall mit einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ab. Parallel dazu wird im Erlebensfall die Versicherungssumme ausgezahlt, da Lebensversicherungen auch der Kapitalbildung dienen. Diese ist somit anders konzipiert als die Risiko-Lebensversicherung, deren Beiträge im Erlebensfall zugunsten der Versichertengemeinschaft verloren gehen und die somit lediglich als Hinterbliebenenschutz im Todesfall dient. Dann wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt.

 

Lebensversicherung Kündigung
Nahezu jede zweite Lebensversicherung wird gekündigt, weil die Beiträge nicht mehr aufgebracht werden können. Wer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt und eine Kündigung erwägt, muss beim vorzeitigen Verkauf mit enormen Abstrichen rechnen. Bei einer herkömmlichen Lebensversicherung ist der Rückkaufswert in der Regel niedrig und dies umso drastischer, je früher ein Vertrag gekündigt wird, da alle Verwaltungskosten wie auch Bearbeitungsgebühren in der ersten Zeit nach Vertragsabschluss erhoben werden.

 

Lebensversicherung und steuerliche Änderungen beim Verkauf
Bis zum Ende des Jahres 2008 galt, dass bei einer Kündigung auf alle Kapitalerträge eine Kapitalertragsteuer gezahlt werden musste. Bei einem Verkauf bleiben alle Gewinne steuerfrei und der neue Policeninhaber unterliegt am Ende der Laufzeit selber der Steuerpflicht. Seit dem 1. Januar 2009 gilt bei einer Kündigung wie auch einem Verkauf der Lebensversicherung, dass Abgeltungssteuer gezahlt werden muss. Diese Regelung greift dann, wenn die Laufzeit unter zwölf Jahren liegt und der Begünstigte noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht hat.

 

Leibrente
Die Leibrente umschreibt entweder eine zeitlich befristete oder lebenslange Rentenzahlung im Rahmen einer privaten Rentenversicherung. Möglich ist dann eine sofort einsetzende Zahlung oder eine aufgeschobene Leibrente, die bis zum Tode des Versicherungsnehmers gezahlt wird.

 

Leistung bei Unfalltod
Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung stehen dem Begünstigten immer dann zu, wenn der Versicherte an den Folgen eines Unfallgeschehens innerhalb von zwölf Monaten verstirbt.

 

Leistungsausschluss PKV
Wer sich für den privaten Krankenversicherungsschutz entscheidet, muss sich auf eine so genannte Gesundheitsprüfung einstellen. Die Beiträge für den privaten Krankenversicherungsschutz orientieren sich nicht nur am Alter und Geschlecht des Versicherten, sondern auch an den individuellen Risiken. In erster Linie gehören gesundheitliche Beeinträchtigungen dazu. Der aktuelle Gesundheitszustand wie auch die Krankenvorgeschichte werden vom Versicherungsunternehmen geprüft. Die Risiken und ihr Umfang können zu Beitragsaufschlägen führen, bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz ausschließen oder im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung hat, abgesehen von Ausnahmefällen, Einschneidungen bei den Zuzahlungen von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten vorgenommen. Die Kosten dafür werden nicht mehr getragen. Krankenkassen zahlen für Sehhilfen und Brillen lediglich bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren oder für schwer sehbeeinträchtigte Patienten. Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen sind ebenso nicht mehr im Kostenkatalog der GKV enthalten wie künstliche Befruchtungen. In diesem Falle trägt die Kasse lediglich die Hälfte der Kosten bei bis zu drei Behandlungsversuchen. Ersatzlos aus dem Leistungskatalog gestrichen sind das Sterbe- wie auch Entbindungsgeld und für einen Zahnersatz muss der Kassenpatient auch tiefer in die Tasche greifen. Gesetzlich Krankenversicherte können jedoch die Möglichkeit nutzen, mit einer privaten Zusatzversicherung den Schutz aufzustocken.

Leitungswasser
Leitungswasser, das regelwidrig austritt, kann beim Hausrat enormen Schaden verursachen. Leitungswasser im Sinne einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ist Wasser, das in fest verlegten Rohren und auch den damit verbundenen Schläuchen vorhanden ist. Dazu gehören alle fest verbundenen Einrichtungen von Heizungen, Wärmepumpen und Berieselungsanlagen. Ferner fallen auch Schäden im Zusammenhang mit Leitungswasser unter den Versicherungsschutz, wenn dieses aus einem Wasserbett oder einem Aquarium austritt. Jedoch sollte man in den Vertragsbedingungen nachsehen, ob alle im Zusammenhang mit Leitungswasser auftretenden Schäden wirklich abgesichert sind.

 

Leistung bei Vollinvalidität
Dieser Betrag wird immer dann an den Geschädigten ausgezahlt, wenn beispielsweise nach einem Unfall eine 100-prozentige Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit vorliegt.

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Fachbegriffe - M

Mallorca-Police
Die so genannte Mallorca-Police geht für Schäden beim Führen eines Mietwagens im Ausland in Leistung. In vielen Ländern gibt es nur eine Mindestversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und vielfach nicht ausreicht, berechtigte Haftpflichtansprüche abzudecken. Viele Versicherungsunternehmen bieten hierzulande diesen Zusatzschutz an, der bei Mietwagenfahrten im europäischen Ausland in unbegrenzter Höhe für einen Haftpflichtschaden zahlt.

 

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Der Gesetzgeber regelt, dass vor dem Bezug von Leistungen aus einer Kranken- oder Pflegeversicherung die jeweilige Krankenkasse prüfen muss, ob ein Antragsteller auch wirklich pflegebedürftig, also auch leistungsberechtigt ist. Die gesetzliche Krankenversicherung setzt hierfür einen Gutachter des MDK ein. Geprüft wird unter anderem, ob alle Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erfüllt sind. Zudem geben die Gutachter auch eine entsprechende Empfehlung für die Einstufung in eine Pflegestufe. Der medizinische Dienst der Krankenversicherung ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird in jedem Bundesland eigenständig organisiert.

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Fachbegriffe - N

Neuwert
Die klassische Hausratversicherung hat den Status einer Neuwertversicherung. Ein Neuwert umschreibt den Wert, der als Wiederbeschaffungspreis gilt, um geschädigten Hausrat gleicher Güte entsprechend ersetzen zu können. In einigen Fällen kann sich ein Versicherer auch darauf berufen, eine umfassende Reparatur vorzunehmen.

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Fachbegriffe - P

Pensionsfonds
Wer für das Alter vorsorgen will, kann die Vorzüge eines Pensionsfonds nutzen. Dabei handelt es sich um eine eigenständige Vorsorgeeinrichtung, die eine betriebliche Altersversorgung durchführt. Als versorgungsberechtigt gilt der Arbeitnehmer wie auch seine Angehörigen. Im Gegensatz zu anderen Vorsorgevarianten darf der Pensionsfonds auch in Aktien anlegen, um die Chancen auf eine höhere Leistung zu erhöhen. Dabei müssen die Versorgungsleistungen eine lebenslange Rentenzahlung garantieren.

Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist ein eigenständiger Versorgungsträger, in den Arbeitgeber Beiträge für ihre Arbeitnehmer einzahlen, um die Versorgung für den Ruhestand zu übernehmen. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rente. Hierzulande gibt es rund 150 Pensionskassen.

 

Pensionszusage
Die Pensionszusage ist eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Dem Arbeitnehmer werden unmittelbar Ansprüche eingeräumt, wobei nicht einzig und allein Rentenzahlungen ermöglicht werden, sondern auch eine Kapitalleistung vorgesehen ist. Zu den Vorzügen einer Pensionszusage gehört im Falle einer Insolvenz die Absicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein. Die Beiträge gelten als lohn- und einkommenssteuerfrei und erst, wenn diese vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, müssen Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden.

Pflegeversicherung
Die Pflegepflichtversicherung ermöglicht für den Pflegefall allen Betroffenen einen Grundschutz für die häusliche wie auch stationäre Versorgung. Pflegeversichert ist man im Grundsatz dort, wo auch ein Krankenversicherungsschutz vorliegt. Konkret bedeutet dies, dass jeder Kassenversicherte automatisch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert ist. Dagegen muss jeder privat Krankenversicherte eine private Pflegeversicherung abschließen. Gesetzlich Versicherte können darüber hinaus mit einer privaten Zusatzpolice die Leistungen im Pflegefall absichern. Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung werden anteilig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte gezahlt.

 

Pflegeversicherung Leistungen
Dauer und Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmen auch die dafür vorgesehenen Leistungen. Orientiert am Umfang des Hilfebedarfs werden die Betroffenen in drei Pflegestufen eingeteilt. Grundsätzlich dürfen die Pflegebedürftigen selber entscheiden, wo und von wem sie gepflegt werden wollen.

 

Pflegeversicherung Leistungsansprüche
Wer die Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muss dafür entsprechende Nachweise erbringen. So muss der Antragsteller in den vergangenen zehn Jahren wenigstens zwei Jahre lang Mitglied einer Pflegekasse gewesen sein. Eine Familienversicherung wird ebenso angerechnet.

Pflegeversicherung Antragstellung
Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muss bei der Pflegekasse einen entsprechenden Antrag stellen. Diese wird den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung damit beauftragen, den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln.

 

Private Pflegepflichtversicherung
Alle diejenigen, die privat krankenversichert sind, gehören der privaten Pflegeversicherung an. Erforderlich ist, einen privaten Vertrag abzuschließen. Wie bei der privaten Krankenversicherung, müssen auch für die Pflege Altersrückstellungen gebildet werden, da die private Pflegeversicherung auf der Basis des Anwartschaftsdeckungsverfahrens arbeitet. Versicherte erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur Pflegeversicherung in Höhe der Beiträge, die für die soziale Pflegeversicherung gezahlt werden.

 

Private Pflegeversicherung Prämienberechnung
Die Prämien für private Versicherungen richten sich in der Regel nach den individuellen Risiken, die naturgemäß mit dem Alter ansteigen. Für die private Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber jedoch den Versicherungsunternehmen Grenzen gesteckt, um eine sozialverträgliche Prämiengestaltung für die Versicherten zu garantieren. Die Beiträge dürfen sich aus diesem Grunde nicht nach dem Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen richten.

 

Private Pflegeversicherung Altersrückstellungen
Seit dem 1. Januar 2009 wird in der privaten Krankenversicherung eine Mitnahme der Altersrückstellungen ermöglicht. Ebenso kann der privat Versicherte auch in der privaten Pflegeversicherung davon profitieren. Diese Regelung gilt für alte und neue Kunden.

 

Private Pflegezusatzversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung gewährleistet lediglich eine Grundversorgung. Kassenmitglieder können diesen Schutz privat und zusätzlich absichern. Schließlich werden die Pflegekassenanteile nicht ausreichen, die tatsächlich anfallenden Kosten im Pflegefall zu decken.

 

Private Pflegezusatzversicherungen
Krankenkassen wie auch private Versicherungsgesellschaften bieten private Pflegezusatzversicherungen an, die grundsätzlich das Risiko abfedern sollen, im Pflegefall privat zuzahlen zu müssen.

 

Pflegerentenversicherung
In Form einer Lebensversicherung wird eine Pflegerentenversicherung angeboten. Tritt der Pflegefall ein, muss der Versicherer, orientiert am individuellen Bedarf, eine monatliche Rente zahlen.

 

Pflegekostenversicherung
Eine Pflegekostenversicherung geht immer dann in Leistung, wenn nach der Vorleistung durch die private oder gesetzliche Pflichtversicherung noch Kosten übrig bleiben. Jedoch werden unterschiedliche Formen angeboten. Geboten werden Tarife, die für Restkosten teilweise oder ganz eintreten. Der Versicherte muss jedoch die Ausgaben nachweisen können.

 

Pflegetagegeldversicherung
Mit der Pflegetagegeldversicherung wird ein vertraglich festgesetzter Betrag für jeden Pflegetag ausgezahlt. Jedoch müssen Nachweise für den Fall der Pflegebedürftigkeit erbracht werden. Das Pflegetagegeld wird in Unabhängigkeit von den tatsächlich entstandenen Kosten gezahlt.

Pflegeversicherung Beitragssätze
Am 1. Juli 2008 wurde der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung auf 1,95 Prozent erhöht. Für Kinderlose gelten 2,2 Prozent. Mit dieser Erhöhung sollen die laufenden Ausgaben wie auch Leistungsverbesserungen finanziert werden. Der Gesetzgeber erhofft sich von dieser Beitragserhöhung bis zum Jahr 2013 eine Leistungsverbesserung.

 

Pflegestufe I
Menschen, die wenigstens einmal am Tag Hilfe bei wenigstens zwei Tätigkeiten im alltäglichen Leben benötigen, werden vom medizinischen Dienst in der Pflegestufe I eingeordnet.

 

Pflegestufe II
Die Pflegestufe II richtet sich an Schwerpflegebedürftige, die wenigstens dreimal am Tag betreut werden müssen und dies zu unterschiedlichen Tageszeiten. Parallel dazu sollte nachgewiesen werden, dass der Haushalt des Betroffenen mehrmals innerhalb einer Woche von einer anderen Person betreut werden muss.

 

Pflegestufe III
Die Pflegestufe III wendet sich mit den Leistungen an Schwerstpflegebedürftige. Dieser Personenkreis benötigt eine Pflege rund um die Uhr und umfasst neben der Körperpflege auch Hilfe bei der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

 

Policenwert
Der Policenwert umschreibt den Wert, der sich aus einer Multiplikation der Fondsanteile und dem aktuellen Wert ergibt.

Portabilität
Das Alterseinkünftegesetz regelt, dass die Übertragung von Versorgungsanwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung im Falle eines aufgelösten Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird. Innerhalb einer Frist von einem Jahr wird dem Arbeitnehmer das Recht eingeräumt, im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses diese Übertragung auf den neuen Betrieb zu verlangen, sofern dieser Wert nicht die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet. Jedoch kann ein rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Portabilität nur in Form einer Direktversicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse erfüllt werden.

 

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
Grundsätzlich sind der Versicherte, minderjährige Kinder wie auch der Ehegatte oder Lebensgefährte in einer häuslichen Gemeinschaft abgesichert. Der Schutz bezieht sich auf den privaten Bereich und bei Arbeitnehmern auch auf den beruflichen. In dieser Rechtsschutzkombination enthalten ist auch ein Versicherungsschutz, der sich auf ein Fahrzeug bezieht, das auf den Versicherten zugelassen ist, oder vorübergehend gemietet wird.

 

Produkthaftung
Eine Produkthaftung umschreibt die Haftung eines Herstellers, wenn Schäden an einem Eigentum oder gar an Personen entstehen, die durch eine Fehlerhaftigkeit eintreten. Meist ist dies der Fall, wenn Fabrikations- oder Konstruktionsfehler vorliegen.

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Fachbegriffe - R

Rückdeckungsversicherung
Die Rückdeckungsversicherung umschreibt die Finanzierung der Pensionszusage. Der Arbeitgeber schließt für seinen Arbeitnehmer eine Versicherung ab, bei der dieser nicht nur Beitragszahler, sondern auch Begünstigter ist. In der Regel werden die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung so vereinbart, dass zu Beginn des Versorgungsfalles aus der Pensionszusage Leistungen durch die Rückdeckungsversicherung ausgezahlt werden.

 

Rücktritt
Wer beim Abschluss einer Versicherung Erkrankungen nicht rechtzeitig anzeigt oder falsche Angaben macht, muss damit rechnen, dass die Versicherungsgesellschaft innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren vom Vertrag zurücktritt. Tritt ein Versicherungsfall innerhalb der ersten drei Jahre auf, kann der Versicherer auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zurücktreten.

Ratenzuschlag
Bei vielen Versicherungen sind Ratenzahlungen möglich. Jedoch sollte der Versicherungsnehmer bedenken, dass Ratenzahlungen auch zu erhöhten Kosten führen können. Versicherer erheben daher bei einer unterjährlichen Beitragszahlung einen entsprechenden Ratenzuschlag.

 

Rentenabschlag
Wird eine Rente vor der Altersgrenze in Anspruch genommen, muss mit einem Abschlag auch während der regulären Altersrente gerechnet werden. Der Abschlag beträgt pro Jahr etwas 3,6 Prozent. Orientiert an der Regelaltersgrenze ab dem 65. oder dem 67. Lebensjahr, wirken sich die fehlenden Beitragsjahre in jedem Falle rentenmindernd aus. Diese Minderung bleibt nach dem Erreichen der Altersgrenze auch darüber hinaus erhalten.

 

Rentenformel
Das Rentenreformgesetz bestimmt anhand der Rentenformel die Höhe der zu erwartenden Altersrente und besteht aus drei Faktoren. Es werden Entgeltpunkte wie auch der aktuelle Rentenwert und der Rentenfaktor herangezogen. Das Ergebnis daraus entspricht der zu erwartenden monatlichen Rentenhöhe. Jedoch werden noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

 

Riester-Faktor
Die demografische Entwicklung führt hierzulande dazu, dass immer weniger Arbeitnehmer Rentenempfänger stützen müssen. In erster Linie bestimmt der so genannte Riester-Faktor die Minderung der Rentenerhöhungen. In Zusammenhang damit sollte jeder mit einer privaten Vorsorge die immer dürftiger ausfallende gesetzliche Rente aufstocken. Die Erwerbstätigen müssen auf diese Weise auch Belastungen in Kauf nehmen und damit müssen auch die heutigen Rentner mit einer Reduzierung bei einer Rentenerhöhung um den Riester-Faktor rechnen, der aktuell noch 0,6 Prozent beträgt.

Riester-Rente
Mit der Riester-Rente kann sich jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rente sichern. Förderberechtigte können dann von staatlichen Zulagen wie auch steuerlichen Erleichterungen profitieren. Neben der Grundförderung bietet die Riester-Rente auch Kinderzulagen für jedes kindergeldberechtigte Kind. Die höchsten Zulagen winken, wenn vier Prozent, zusammen mit allen staatlichen Zulagen, jährlich eingezahlt werden. Im Rentenalter gilt die nachgelagerte Besteuerung, die sich am persönlichen Steuersatz des Förderberechtigten orientiert.

 

Risiko-Lebensversicherung
Anders als bei der herkömmlichen Kapitallebensversicherung, wird bei der Risiko-Lebensversicherung kein Kapital aufgebaut, sondern Hinterbliebenenschutz betrieben. Verstirbt der Versicherte während der vertraglich vereinbarten Laufzeit, wird die Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt. Verstirbt der Versicherte nach Ablauf der Versicherung, gehen alle bis dahin eingezahlten Beiträge verloren und in das Vermögen der Versichertengemeinschaft über. Jedoch sind die Beiträge für eine klassische Risiko-Lebensversicherung geringer als für die herkömmliche Lebensversicherung. Zu den Aufnahmekriterien gehört unter anderem eine Gesundheitsprüfung. Je höher die individuellen Risiken des Antragstellers, desto höher fallen auch die Beiträge aus.

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Fachbegriffe - S

Selbstbeteiligung
Grundsätzlich führen Selbstbeteiligungen im Versicherungsschutz dazu, dass sich die Beiträge reduzieren. Dabei bieten Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Selbstbeteiligungsmodelle.

 

Schadenersatz
Als Schadenersatz wird der Ausgleich bezeichnet, der einer geschädigten Person durch den Schädiger gezahlt wird. Wer Haftpflichttatbestände verletzt, ist vom Gesetzgeber her verpflichtet, den Schaden in unbegrenzter Höhe zu ersetzen. Wer einen Schaden verursacht, haftet mit seinem kompletten Vermögen.

 

Schadenersatz-Rechtsschutz
Sollen Haftpflichtansprüche durchgesetzt werden, tritt die Rechtsschutzversicherung in Leistung. Diese bezieht sich auf Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

 

Schadenfreiheitsrabatt
In der Regel werden für Kraftfahrt-Versicherungsverträge auch Schadenfreiheitsrabatte (SFR) angeboten, wenn der Versicherte über einen Zeitraum von wenigstens zwölf Monaten keinen Schaden verursacht. Ein Schadenfreiheitsrabatt wird für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung gewährt.

 

Schadenminderung
Ein Versicherter muss sich grundsätzlich dafür einsetzen, Schäden abzuwenden, die zu einer Haftpflicht führen können. Grundsätzlich betrifft dies fast alle Versicherungsverträge und ist unter anderem Bestandteil der Vertragsbedingungen.

 

Schadenversicherung
Unter dieser Bezeichnung sind Versicherungsformen zu verstehen, die für einen tatsächlich entstandenen Schaden, der auch nachweisbar ist, in Leistung gehen. Eine Haftpflichtversicherung oder auch eine Rechtsschutzversicherung gehören zu den Schadenversicherungen.

 

Sofort beginnende Privatrente
Wer bei einer privat vereinbarten Rentenversicherung einen Einmalbetrag leistet, kann von einer lebenslangen und garantierten Rentenzahlung profitieren.

 

Standardtarif PKV
Der Standardtarif der privaten Krankenversicherung bietet seit 1994 Nichtbeihilfeberechtigten und seit dem Jahr 2000 Beihilfeberechtigten einen Krankenversicherungsschutz, dessen Beiträge nicht höher ausfallen dürfen, als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Standardtarif Wechsel
Die Altersrückstellungen können beim Wechsel in den Standardtarif angerechnet werden. Jedoch darf der Standardtarif der PKV nicht mit Zusatzversicherung aufgestockt werden. Besteht ein Leistungsausschluss in einem Krankenvollkostentarif, kann dieser im Standardtarif in einen Risikozuschlag umgewandelt werden.

 

Straf-Rechtsschutz
Dieser Versicherungsschutz geht immer dann in Leistung, wenn ein Vorwurf wegen eines verkehrsrechtlichen Vergehens vorliegt. Der Verkehrs-Rechtsschutz wird zunächst die Ansprüche Dritter prüfen und kommt für Kosten auf, die durch Anwälte, Sachverständige und sonstige Gutachter entstehen. Der Schutz durch die Versicherung greift nicht, wenn es sich um eine strafbare Handlung des Versicherten handelt, oder der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.

Stundung des Versicherungsbeitrags
Befindet sich der Versicherte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, muss ein Vertrag nicht sofort gekündigt werden, da sonst der wichtige Versicherungsschutz verloren geht. Vielfach kann man seinen Beitrag bei der Versicherung stunden lassen. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen keine Beiträge entrichtet werden, obwohl der Schutz in vollem Umfang bestehen bleibt. Jedoch ist eine Stundung auch immer zeitlich begrenzt.

 

Sturm
Im Sinne der allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung handelt es sich bei einem Sturm um eine wetterbedingte Luftbewegung. Dabei muss in der Regel eine Windstärke von mindestens 8 erreicht werden.

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Fachbegriffe - T

Tagegeldversicherung (Unfallversicherung)
Die Tagegeldversicherung geht für jeden Tag in Leistung, an dem der Versicherte unfallbedingt in seiner Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigt ist. In der Regel wird bis zu einem Jahr gezahlt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung sowie der vertraglich vereinbarten Tagegeldsumme.

Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung gehört zu den Versicherungen, die nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, sondern soll lediglich den Schutz durch die Haftpflicht aufstocken. Sie geht für einen Diebstahl ebenso in Leistung, wie für Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Glasbruch und Überschwemmungen am eigenen Fahrzeug.

 

Teilrente
Seit dem Jahr 1992 können Altersrenten als Vollrente oder als Teilrente gewählt werden. Möglich ist, die Teilrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder gar von zwei Dritteln von der errechneten vollen Rente zu beanspruchen. Wer eine Teilrente erhält, muss bedenken, dass die von der deutschen Rentenversicherung errechneten Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden müssen. Wer eine Rente wegen einer eingeschränkten Erwerbstätigkeit bezieht und die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, kann dafür ebenfalls eine Teilrente beziehen.

 

Treuhänder
Das Vermögen von Versicherungsgesellschaften muss gebunden sein, um sicherzustellen, dass die Verträge der Versicherungsnehmer erfüllt werden können. Damit diese Leistungsgewährung erfüllt werden kann, muss ein Treuhänder das Vermögen überwachen.

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Fachbegriffe - U

Überspannungsschäden
Nicht immer sind teure elektronische Geräte im eigenen Hausrat ausreichend über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn es durch einen Blitzschlag zu Überspannungsschäden kommt. Jeder sollte sein Versicherungsdepot von Zeit zu Zeit überprüfen, um auch in einem solchen Schadenfall ausreichend abgesichert zu sein.

 

Umlageverfahren
Die gesetzliche Rentenversicherung wirtschaftet auf der Basis des Umlageverfahrens. In der Praxis bedeutet dies, dass alle an die Rentner ausgezahlten Leistungen von den noch berufstätigen Beitragszahlern finanziert werden müssen. Dieses Prinzip nennt sich Generationenvertrag.

 

Umwandlungswert
Dieser Wert wird verwendet, wenn ein Versicherter seinen Beitragsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Die Leistungen aus der Versicherung werden entsprechend auf das Niveau des Umwandlungssatzes reduziert.

Unfall-Hinterbliebenenrente
Eine solche Rente wird immer dann an die Begünstigten einer Unfallversicherung gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer an den Folgen eines Unfallgeschehens innerhalb von zwölf Monaten verstirbt.

 

Unfall-Rente
Wer als Versicherter einer Unfallversicherung unfallbedingt einen dauerhaften Invaliditätsgrad von 50 Prozent vorweisen kann, erhält eine lebenslange Rente, um unter anderem laufende Ausgaben begleichen wie auch Einkommenseinbußen auffangen zu können.

 

Unterversicherung
Wer beispielsweise eine Wohngebäude-, eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung abschließen will, sollte die Höhe der Versicherungssumme in den Mittelpunkt stellen. Wird diese zu niedrig angesetzt, können im Schadensfall nicht alle Kosten vom Versicherer übernommen werden und der Geschädigte bleibt selber darauf sitzen. Eine Aktualisierung der Versicherungssumme kann vor einer Unterversicherung schützen, die sich jedoch immer auf die Beitragshöhe auswirkt.

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Fachbegriffe - V

Vermögensschäden
Vermögensschäden entstehen immer dann, wenn ausschließlich Vermögen betroffen ist. Ausgeschlossen von diesem Schutz sind reine Sach- oder Personenschäden. Berufsstände wie Steuerberater, Ingenieure oder Rechtsanwälte sollten sich auf diese Weise absichern.

 

Verschuldenshaftung
Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Tatbestände des Haftpflichtrechtes dazu führen, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen. Grundsätzlich muss jeder mit seinem kompletten Vermögen in unbegrenzter Höhe für einen an einer anderen Person oder anderen Sachen herbeigeführten Schaden haften.

 

Versicherungspflichtgrenze
Die Grenze umschreibt die Einkommensgrenze für Arbeitnehmer die festlegt, bis zu welchem Einkommen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Wer in drei aufeinander folgenden Jahren diese Grenze überschreitet, darf sich privat krankenversichern.

 

Versicherungssumme
Die Höhe dieser Summe gibt die garantierte Leistung aus einem Versicherungsvertrag wieder. In der Regel kann der Versicherte diese Höhe selber definieren. Wer eine Versicherungssumme zu niedrig ansetzt, muss jedoch im Schadensfall damit rechnen, auf einem Teil der Kosten selber sitzen zu bleiben.

 

Vollkaskoversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung gehört zu den vom Gesetzgeber vorgeschrieben Versicherungsformen, um einen Schadenersatz gewährleisten zu können. Die Vollkaskoversicherung sichert auch Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Grundsätzlich versichert sind auch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Hochwasser, Vandalismus und Diebstahl. Der Schutz durch die Vollkaskoversicherung kann auch mit einem Selbstbehalt vereinbart werden. In der Regel wird ein Schadensfreiheitsrabatt gewährt.

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Fachbegriffe - W

Wartezeit in der Krankenversicherung
Dieser Zeitrahmen umfasst die leistungsfreie Zeit zum Beginn eines Versicherungsvertrags. Konkret bedeutet dies eine so genannte Karenzzeit. Tritt innerhalb dieses Zeitraumes ein Schaden ein, muss die Versicherung nicht zahlen. Insbesondere bekommt die Wartezeit bei einer privaten Zusatzversicherung eine besondere Bedeutung. Wer sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheidet, muss meist acht Monate warten, bevor für eine aufwendige zahnmedizinische Behandlung oder einen Zahnersatz gezahlt wird.

 

Widerrufsfrist
Innerhalb von zwei Wochen kann ein Kunde seinen Versicherungsvertrag widerrufen. Diese Möglichkeit kann jedoch nur dann genutzt werden, wenn ein Vertrag länger als ein Jahr läuft.

 

Wohngebäude
Wer in die eigenen vier Wände investieren will und ein Haus bauen oder kaufen will, muss in der Regel eine Versicherungspolice bei seiner Bank vorlegen, um ein Darlehen zu bekommen. Der Begriff Wohngebäude umschreibt ein Wohnhaus, das wenigstens zur Hälfte Wohnzwecken dient. Versicherer teilen Wohngebäude in verschiedene Gruppen auf. Zum einen gibt es Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen und andererseits gemischt genutzte Wohngebäude. Zudem gibt es nicht ständig genutzte Wohngebäude wie Wochenendhäuser. Für alle Gruppen kann eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

 

Wohngebäudeversicherung
Wer sein Wohneigentum schützen will, sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Dieser Versicherungsschutz umfasst eine Kostenübernahme für Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitzeinschlag, Leitungswasser und Explosionen. Wer in einer von Lawinen und Hochwasser bedrohten Region wohnt, sollte sich darüber hinaus auch für eine Erweiterung seines Versicherungsschutzes entscheiden, falls dieser nicht bereits in der Wohngebäudeversicherung enthalten ist. Die Elementarversicherung geht für Schäden in Leistung, die durch äußere Umwelteinflüsse am Wohneigentum entstehen können. Die Höhe der Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass im Falle einer kompletten Zerstörung das Geld auch für einen Wiederaufbau ausreicht.

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Fachbegriffe - Z

Zeitwert
Der Zeitwert gibt den Wert wieder, den eine Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt ausdrückt. Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Abnutzung. Hausratversicherungen sind beispielsweise in der Regel immer mit einer Neuwertversicherung versehen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, den tatsächlichen Wert der eigenen Gegenstände realistisch zu ermitteln, um von einem Schadenausgleich profitieren zu können.

 

Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung soll den Schutz der Hauptversicherung aufstocken. Insbesondere im Bereich Krankenversicherungsschutz können sich gesetzlich Krankenversicherte mit einer Zusatzpolice für unterschiedliche Bereiche zusätzlich absichern. Krankenzusatzversicherungen werden von einigen Krankenkassen, aber in erster Linie von der privaten Versicherungswirtschaft angeboten.

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