Kapitaldeckungsverfahren
Dieses Verfahren gehört zu den Finanzierungsmöglichkeiten der Versicherer. Diese sparen die in der Zukunft fälligen Auszahlungen selbst an und sorgen mit dieser Kapitalbildung für sich selbst. Sie wirtschaften also grundsätzlich anders als beispielsweise die Sozialversicherungen, die sich am Umlageverfahren orientieren. Durch das Kapitaldeckungsverfahren sind Individualversicherungen weitestgehend vor den Auswirkungen der demografischen Entwicklung geschützt.
Kapitallebensversicherung
Mit einer Kapitallebensversicherung kann das Todesfallrisiko abgesichert werden und bietet auf diese Weise den Hinterbliebenen einen besonderen finanziellen Schutz in Höhe der Versicherungssumme. Doch darüber hinaus wird Kapital für den Ruhestand gebildet. Dieses Vorsorgekapital, also die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme plus alle Gewinnanteile werden nach dem Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt. Die Ablaufleistung ist abhängig vom Alter, dem Geschlecht, der Laufzeit und der Höhe der Versicherungssumme.
Kfz-Pflichtversicherungsverordnung
Diese Verordnung gilt für alle Versicherungsgesellschaften und legt den Geltungsbereich der jeweiligen Versicherung fest. Gleichzeitig regelt sie die Bedingungen des Versicherungsnehmers vor und nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles. Für den Kunden einer Versicherung bedeutet dies konkret, dass alle in der Bundesrepublik tätigen Versicherungsunternehmen eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu vergleichbaren Bedingungen abschließen, wobei die in der Kfz-Versicherungsverordnung definierten Grundsätze Mindestanforderungen sind.
Kfz-Haftpflicht
Der Gesetzgeber schreibt für nahezu jedes Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung zwingend vor. Sie übernimmt im Schadensfall die berechtigten Ansprüche Dritter. Zunächst wird geprüft, ob ein Anspruch berechtigt ist und wird gegebenenfalls für eine gerichtliche Auseinandersetzung in Leistung treten. Da jeder für Schäden an Personen oder Sachgegenständen vom Gesetzgeber verpflichtet ist, in unbegrenzter Höhe den Schaden zu regulieren, soll die Haftpflichtversicherung davor schützen, dieser Pflicht nicht nachkommen zu können. Versichert sind Sach-, Personen- wie auch Vermögensschäden. Grundsätzlich gilt der Schutz innerhalb Europas wie auch in Ländern, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union zählen.
Kfz-Vollschutz
Ein vollständiger Schutz für ein Fahrzeug besteht aus einem Versicherungsschutz für das Fahrzeug, den Fahrer wie auch die Insassen. Der Kfz-Vollschutz besteht aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung, einer Vollkaskoversicherung, einer Fahrerschutz-Versicherung und einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Kinderzulage
Im Bereich der privaten Altersvorsorge nimmt die Riester-Förderung einen besonderen Stellenwert ein. Über die Grundzulage für den Riester-Sparer hinaus wird auch eine Kinderzulage gewährt. Berücksichtigt wird dabei jedes kindergeldberechtigte Kind, das im Haushalt des Förderberechtigten wohnt. Die Zulage beträgt je Kind 185 Euro jährlich. Für jedes Kind, das nach 2008 geboren ist, zahlt der Staat eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro. Steigt das Einkommen eines Kindes über die Grenze von 7.680 Euro, fällt nicht nur das Kindergeld weg, sondern auch die Kinderzulage.
Krankenhausauswahl
Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann nicht von einer freien Wahl des Krankenhauses profitieren, sondern wird in die nächstgelegene Klinik eingewiesen. Bei einem stationären Aufenthalt muss der Kassenpatient in einem Mehrbettzimmer genesen und die Behandlung erfolgt durch den diensthabenden Arzt. Derjenige, der privat mit einem Vollkostentarif krankenversichert ist, kann von einer Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie einer Behandlung durch den Chefarzt profitieren. Mit einer privaten Zusatzpolice kann auch der gesetzlich Versicherte seine Versorgung aufstocken. Die Unterbringung wie auch die Behandlung entspricht dem Status eines Privatpatienten, doch der Aufenthalt in einer Privatklinik bleibt dem Kassenpatienten auch mit Zusatzschutz verwehrt. Die gesetzliche Krankenversicherung geht keine Verträge mit Privatkliniken ein. Einen Aufenthalt in einem Ein- oder Zweibettzimmer kann sich der gesetzlich Krankenversicherte auch ohne Privatpolice sichern. Privat können durch Zuzahlungen diese Extras genutzt werden, die jedoch aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen.
Kosten bei der Lebensversicherung
Die Lebensversicherung beinhaltet drei Kalkulationsgrundlagen, von denen die Kosten einen bedeutenden Teil einnehmen. Grundsätzlich wird zwischen den laufenden Kosten und den Abschlusskosten unterschieden. Die Abschlusskosten beinhalten unter anderem die Provision für den Vermittler. Verwaltungskosten entstehen, wenn beispielsweise Verträge geändert werden müssen. In der Regel werden Kosten bei der Lebensversicherung in einer ausreichenden Höhe kalkuliert, sodass meist Überschüsse als Gewinnbeteiligung an den Versicherten zurück fließen.
Krankenhaustagegeld
Ein Krankenhaustagegeld hilft, alle Kosten, die durch einen stationären Aufenthalt in einer Klinik entstehen, durch diesen Zusatzschutz abzudecken. Bei einer Krankenhaustagegeldversicherung für ein Kind, kann die Mitaufnahme eines Elternteils gleich abgesichert werden.
Krankenhaustagegeld (Unfallversicherung)
Neben der konventionellen Police für ein Krankenhaustagegeld, kann auch spezieller Versicherungsschutz für einen stationären Aufenthalt nach einem Unfall vereinbart werden. Bei einem vollstationären Aufenthalt, der die Folge eines Unfalles ist, zahlt diese Krankenhaustagegeldversicherung für jeden Tag das vereinbarte Tagegeld. In der Regel gilt dieser Schutz für maximal zwei Jahre.
Krankenkassen
Die Krankenkassen basieren auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Das individuelle Krankheitsrisiko, das Alter und das Geschlecht bestimmen nicht die Beiträge, sondern die Höhe des monatlichen Einkommens wirkt sich auf die Beiträge für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aus. Von einem Krankenversicherungsschutz können alle Pflichtversicherten und freiwillig gesetzlich Versicherten profitieren. Im Rahmen der Familienversicherung werden Kinder und Ehepartner von gesetzlich Versicherten kostenfrei mitversichert.
Krankenkassen Abrechnung
In der Regel erfolgt die Abrechnung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem so genannten Sachmittelprinzip. Dabei rechnen die Ärzte wie auch Krankenhäuser mit den Kassen ab. Die Versicherten müssen nicht in Vorleistung gehen, denn die Kosten werden direkt von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.
Krankenkassenwechsel
Konnte ein Kassenmitglied früher immer den individuellen Monatsbeitrag als Bemessungskriterium heranziehen, sind es heute, nach der Einführung der bundesweit einheitlichen Beitragssätze für den Krankenversicherungsschutz die individuellen Angebote einer Krankenkasse. Bonussysteme und ein guter kundenorientierter Service gehören dazu. Grundsätzlich kann jeder, der wenigstens 18 Monate Mitglied einer Kasse ist, zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Ausnahmen bestehen bei der Vereinbarung von Wahltarifen. Hiermit verbunden ist generell eine dreijährige Bindung an die Kasse.
Krankenkasse Sonderkündigungsrecht
Erhebt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, kann der Versicherte von einem Sonderkündigungsrecht profitieren. Dieses Recht besteht immer dann, wenn der Zusatzbeitrag erhoben wird.
Krankenkassen Versicherungspflicht
Wer sein 55. Lebensjahr vollendet hat und versicherungspflichtig wird, jedoch keine Pflichtzeiten nachweisen kann, ist von der Versicherungspflicht ausgeschlossen. Wer beispielsweise in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich krankenversichert war und wenigstens zweieinhalb Jahre lang eingezahlt hat, oder hauptberuflich selbstständig war, ist von der Versicherungspflicht ausgeschlossen.
Krankenversicherung Leistungen
Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat einen Anspruch auf Leistungen, die im Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind. Auf diese Weise wird die medizinische Grundversorgung von Kassenmitgliedern gewährleistet. Unabhängig vom Einkommen hat jedes Kassenmitglied einen Anspruch auf eine umfassende ärztliche Versorgung. Inbegriffen sind unter anderem Leistungen, die zur Früherkennung von Krankheiten dienen und eine ausreichende Versorgung.
Krankenversicherung Medikamente
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Medikamente, sofern diese in Deutschland zugelassen sind. Einen Teil dürfen Krankenkassen nicht übernehmen, wenn ergänzende gesetzliche Regelungen bestehen. Ebenso ausgenommen von einer Kostenübernahme sind auch Medikamente, die für Bagatellkrankheiten eingesetzt werden oder zur Erhöhung der Lebensqualität dienen sollen. Eine Voraussetzung zur Leistungsverpflichtung besteht für Kassen immer dann, wenn ein Arzt das Medikament verschrieben hat.
Krankenvollversicherung
Wer über der Jahresentgeltgrenze liegt, kann sich privat krankenversichern lassen. Ebenso können Selbstständige und Freiberufler den privaten Krankenversicherungsschutz vereinbaren und dies in Unabhängigkeit vom Einkommen. Die Beiträge orientieren sich nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung an der Höhe des monatlichen Einkommens, sondern am Alter, dem Geschlecht, der Krankenvorgeschichte und dem aktuellen Gesundheitszustand. Der jeweilige Tarif bestimmt darüber hinaus die Höhe der monatlichen Beiträge.
Krankenzusatzversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte können den Schutz durch eine Krankenzusatzversicherung aufstocken lassen. Dabei können unterschiedliche Risiken versichert werden, wobei die individuellen Ansprüche im Mittelpunkt stehen. Wer als Kassenpatient bei einem Auslandsaufenthalt nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben möchte, kann mit einer Auslandsreise-Zusatzversicherung den Schutz ausbauen. Neben der freien Arzt- und Krankenhauswahl übernimmt die Zusatzversicherung auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport. Zusatzversicherungen wie eine Zahnzusatzversicherung helfen, die Kosten für den Eigenanteil zu reduzieren. Wählbar sind auch Tarife, die eine Kostenübernahme hinsichtlich alternativer Behandlungen bieten.
Kündigung
Eine Kündigung beendet einen Vertrag und umschreibt eine einseitige Willenserklärung. Zu beachten sind dabei Kündigungsfristen. Grundsätzlich wird zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden.
Kurbeihilfe
Zuschlagfrei mitversichert ist eine Kurbeihilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach einem Unfall wird eine dreiwöchige Kur angeboten, deren Notwendigkeit von einem Arzt attestiert werden muss.
Karenzzeit
Die Karenzzeit umschreibt den Zeitraum zwischen einem Schadensfall und dem vertraglichen Einsetzen der Leistungspflicht durch eine Versicherung. Wer beispielsweise an den Beiträgen einsparen will, kann sich für eine Karenzzeit entscheiden. Je länger diese vereinbart wird, desto niedriger fällt der Beitrag aus.
Kasko-Versicherung
Eine Kasko-Versicherung kann zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die der Gesetzgeber vorschreibt, abgeschlossen werden. Zum versicherten Umfang gehört neben unterschiedlichen Zerstörungen und Beschädigungen auch der Verlust des eigenen Fahrzeugs. Der Versicherte kann zwischen einer Teil- und einer Vollkaskoversicherung wählen.
Seite anzeigen »