Wird einem Dritten ein Schaden zugefügt, so kann das teuer werden. Damit der Geschädigte einen Wertausgleich erhält und derjenige, der den Schaden verursacht hat, nicht auf einem hohen Schuldenberg sitzen bleibt, gibt es die Haftpflichtversicherung, die den Schaden übernimmt. Bei dieser Versicherung wird unter Privathaftpflicht und Betriebshaftpflicht unterschieden. Bei der Privathaftpflicht sind die Personen abgesichert, die zur Familie gehören, wie z. B. der Ehegatte des Versicherungsnehmers sowie die Kinder, die noch minderjährig sind. Versichert sind Schäden aller Art, wie z. B. Mietsachschäden. Für den Hund ist eine separate Versicherung abzuschließen. In der Privathaftpflicht ist das Kraftfahrzeug ebenfalls nicht versichert, hier greift die KFZ-Versicherung.
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Mai
18
Infos zur privaten Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung muss jeder haben, da sie eine der wichtigsten wenn nicht sogar die wichtigste Versicherung ist. Die private Haftpflichtversicherung bietet dem Versicherten und seiner Familie Schutz in vielerlei Hinsicht, da sie Schadensfälle abdeckt, die der Versicherte oder ein Familienmitglied verursacht hat. Klingt erstmal nicht weiter schlimm, doch ein solcher Schaden kann den finanziellen Ruin bedeuten, wenn man nicht versichert ist und schuldhaft einen anderen einen Schaden zufügt. Da das bürgerliche Gesetzbuch die volle Schadensbegleichung auch aus privater Hand vorschreibt, müssen diese teilweise immensen Schäden dann durch den Verursacher getragen werden.