Viele Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, die der Vermögensbildung dienen. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss zu einer vermögensbildenden Maßnahme, beispielsweise zu einem Bausparvertrag oder einem Fondssparer. Seit einigen Jahren erkennt man jedoch zunehmend, dass es wichtig ist, etwas für seine Rentenvorsorge zu tun. Deshalb wurde der Begriff der altersvorsorgewirksamen Leistungen geprägt.
Was sind altersvorsorgewirksame Leistungen?
Die altersvorsorgewirksamen Leistungen, kurz AVWL, wurden durch den „Tarifvertrag über die altersvorsorgewirksamen Leistungen“ (TV AVWL) geprägt, der 2006 zwischen der IG Metall und Gesamtmetall zugunsten der Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie abgeschlossen wurde. Die altersvorsorgewirksamen Leistungen lösen die vermögenswirksamen Leistungen ab. Sie sind zweckgebunden und sollen für den Aufbau der Altersvorsorge der Beschäftigten dienen.
In der Metall- und Elektroindustrie beträgt die tarifvertragliche Leistung des Arbeitgebers monatlich 26,59 Euro bzw. 13,29 Euro für Auszubildende. Die altersvorsorgewirksamen Leistungen verbreiten sich aber auch außerhalb dieser Industrien immer mehr. In immer mehr Betrieben werden die AVWL einzelvertraglich mit den Arbeitnehmern vereinbart, damit sie für ihre Altersvorsorge Geld anlegen können.
Anlagemöglichkeiten für AVWL
Der ganz große Gewinner der altersvorsorgewirksamen Leistungen ist die Riester-Rente. Sie ist nämlich eine der beliebtesten Anlagemöglichkeiten. Ausschlaggebend dafür, ob die Förderung des Arbeitgebers für einen solchen Vertrag in Anspruch genommen werden kann, ist, dass er gemäß den §§ 10a, 82 ff. EStG förderfähig ist. Dies bedeutet, dass die Geldanlage eine Anspruchsgrundlage für die Riester-Förderung bildet. Die Arbeitnehmer haben bei einem solchen Vertrag die Möglichkeit, die Beiträge selbst aufzustocken, um die volle Riester-Förderung in Anspruch nehmen zu können.
Alternativ bieten viele Arbeitgeber die Möglichkeit, die AVWL in eine Rentenzusage (Entgeltumwandlung) zu investieren. Es handelt sich dabei um eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Auch eine Betriebsrente des Arbeitgebers kann als Anlageform für die AVWL herhalten. Die Beiträge sind für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch der Arbeitgeber kann dadurch seine Lohnnebenkosten senken.